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Sport und Entwicklungszusammenarbeit

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 25. September 2015 die Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet. Diese enthält 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, „SDGs“).

Unter dem Titel „Die neue Agenda“ wird unter Punkt 37 die wichtige Rolle des Sports bei der Umsetzung nachhaltiger Entwicklung hervorgehoben. Es wird der wesentliche Beitrag des Sports zur Verwirklichung von Entwicklung und Frieden, zur Förderung von Toleranz und Respekt, zur Stärkung der Rolle der Frauen, der jungen Menschen, des Einzelnen und der Gemeinschaft und zur Förderung der Gesundheit, der Bildung und der sozialen Inklusion anerkannt.

Das BMKÖS fördert die Umsetzung neuer beispielhafter Leitprojekte im Bereich Sport und Entwicklungszusammenarbeit, die prioritär in den ärmsten afrikanischen Entwicklungsländern durchgeführt werden.

Der Schwerpunkt des Projekts sollte auf mindestens einem der 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen liegen.

Es wird besonders gewünscht, dass Bundes-Sportfachverbände als Brückenbauer agieren und sich vermehrt Entwicklungsprojekten annehmen bzw. eingebunden werden.

Bitte beachten Sie, dass die Errichtung/Sanierung von Sport-Infrastruktur nur als Teil eines Gesamtprojektes mit sportlichen Aktivitäten anzusehen und nur dann förderbar ist.

Der finanzielle Gesamtrahmen dieses Förderprogrammes beträgt maximal EUR 200.000,-. Die beantragte Fördersumme pro Projekt darf € 50.000,- nicht überschreiten.

Das Projekt kann frühestens mit 1. Oktober 2024 beginnen. Der Projektstart sollte bis zum 31.12.2024 möglich sein.

Anträge für das Jahr 2024 können bis 21. Mai 2024 an sportstrategie@bmkoes.gv.at übermittelt werden.