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Hans-Hollein-Projektstipendium

Frist: 15. Juli 2024

Zweck/Intention

Die Hans-Hollein-Projektstipendien im Bereich Architektur sind zu Ehren des verdienstvollen österreichischen Architekten eingerichtet worden und werden jüngeren Architektinnen und Architekten zuerkannt, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.

Ziel ist die Ermöglichung künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter Auseinandersetzungen im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug auf das Werk Hans Holleins.

Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht.

Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Hans-Hollein-Projektstipendium erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl

bis zu 2 Stipendien

Stipendiendauer

Laufzeit jeweils 6 Monate, das Vorhaben muss 2024 begonnen werden

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EUR 9.300,00

Alleinerziehende

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug derFamilienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Das Alleinerziehenden-Formular (PDF, 99 KB) muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einreichfrist

15. Juli 2024

Einreichung

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen.

Die Bewerbung hat zu enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Online-Formular Hans-Hollein Projektstipendium
  • Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer halbseitigen Kurzfassung (inkl. Zielerwartungen – Vorgangsweise – Zeitplan – Art der Ergebnisse – geplante Präsentationsform)
  • Adressen inkl. Telefon und E-Mail der Institutionen, mit denen kooperiert werden soll,
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professoren/Professorinnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
  • Abschlusszeugnis sowie Meldezettel,
  • Portfolio/Mappe der bisherigen künstlerischen Tätigkeit – Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Bewerbungsunterlagen

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Lage Bewerbungen an die Abteilung IV/A/6 nur per E-Mail erfolgen können.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an die Abteilung IV/B/4 nur per Online-Formular erfolgen können.

Anhänge

Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

  • Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
  • Projekt (Arbeitsvorhaben und Kurzfassung)
  • Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
  • Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)

Die Größe darf 10 MB nicht überschreiten.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular zu senden.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/B/4 bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport behält sich vor, die ausgezeichnete Künstlerposition in Zusammenhang mit der Stipendienvergabe in einem mit der Künstlerin oder dem Künstler abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/B/4 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Ansprechperson: Mareike Rausch-Körbler, mareike.rausch@bmkoes.gv.at